Herausgeber:
Kontor Stöwer Asset Management GmbH
Fleischstr. 58 (Posthof)
D-54290 Trier
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Fax: +49(0)651 / 99 88 651
Ansprechpartner: Dirk Stöwer / Martin Beckmann
Verantwortlicher für den Inhalt: Dirk Stöwer
Angaben zur Gesellschaft:
Sitz der Gesellschaft Trier
Handelsregister Wittlich B-42825
BaFin-ID 117898
Geschäftsführer Dirk Stöwer und Martin Beckmann
Die Gesellschaft ist ein der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zugeordnetes Institut.
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)
Charlottenstraße 33/33a, 10117 Berlin
Tel. +49 (0) 30 203699-5626
FAX +49 (0) 30 203699-5630
E-Mail mail@e-d-w.de
www.e-d-w.de
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Als in Deutschland zugelassenes Finanzdienstleistungsinstitut (Erlaubnis nach §32 Abs. 1 Satz 1 Abs. 2 KWG zur Anlagevermittlung, Anlageberatung, Platzierungsgeschäft, Abschlussvermittlung und Finanzportfolioverwaltung) unterliegt die Kontor Stöwer Asset Management GmbH der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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D-53117 Bonn
Lurgiallee 12
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Tel.: +49 (0)228 4108-0
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Internet: www.bafin.de
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Zusätzliche Informationen gem. Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) in Verbindung mit § 6 Teledienstgesetz (TDG):
Alle Rechte vorbehalten.
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Informationen gemäß § 16 InstitutsVergV i.V.m. Art. 450 CRR:
Nachfolgende Ausführungen enthalten die Informationen gemäß § 16 InstitutsVergV i.V.m. Art. 450 CRR. Die Kontor Stöwer Asset Management GmbH hat eine Selbsteinschätzung des Instituts vorgenommen und gehört nach eigener Einschätzung nicht zu den sogenannten „bedeutenden Instituten“. Insbesondere liegt die Bilanzsumme im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre unter 10 Mrd. EUR. Die Vergütungssysteme der Kontor Stöwer Asset Management GmbH verfolgen im Wesentlichen den beiden Grundprinzipien Markt- und funktionsgerechte Grundvergütung (Grundgehaltsstruktur und Stellenbewertung, inkl. Marktvergleich) und Leistungsorientierte variable Vergütung (Zielvereinbarungs- und Leistungsbeurteilungssystem). Alle Mitarbeiter erhalten ein Jahresfestgehalt (Zusammensetzung der Vergütung), welches in 12 gleichen Teilen monatlich nachträglich ausbezahlt wird (Art und Weise der Gewährung). Die wesentlichen Parameter für die Bestimmung der Höhe der festen Vergütung sind die ausgeübte Funktion, die Stellung im Unternehmen (Hierarchieebene, Übernahme unternehmerischer Verantwortung) sowie die Beurteilung der vergangenen Leistung (quantitative und qualitative Parameter). Neben dem Grundgehalt, bestehend aus 12 Monatsgehältern, können Mitarbeiter eine auf Jahresbasis bemessene kurzfristige variable Vergütung in Abhängigkeit der Erreichung von Zielen auf Unternehmensebene und individueller Ebene erhalten. Die Bemessungsebenen sind je nach Grad der Übernahme unternehmerischer Verantwortung (Hierarchie, Vollmachten, Prokura, etc.) unterschiedlich gewichtet. Der Unternehmensteil nimmt dabei mit steigender Übernahme unternehmerischer Verantwortung zu und kann bei den Geschäftsleitern bis zu 100% betragen. Die Höhe der Auszahlung wird in Bezug auf Erfolgsbeiträge auf Unternehmensebene und individueller Ebene bestimmt. Der prozentuale Anteil der jeweiligen Parameter ist nach Hierarchieebenen differenziert. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Zielerreichung. Die variable Vergütung der Geschäftsleiter ist vollständig ermessensabhängig. Besteht die Vergütung aus einer variablen und einer fixen Vergütungskomponente, müssen beide in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Zur Vermeidung einer Abhängigkeit einer relevanten Person von der variablen Vergütung definiert die Kontor Stöwer Asset Management GmbH eine Obergrenze für das Verhältnis zwischen fixer und variabler Vergütung von max. 100 % der fixen Vergütung. Die Anteilseigner des Instituts können über die Billigung einer höheren variablen Vergütung, die 200 % der fixen Vergütung für jeden einzelnen Mitarbeiter oder Geschäftsleiter nicht überschreiten darf, beschließen. Weitere variable Vergütungsbestandteile sowie garantierte variable Vergütungen existieren nicht. Die angemessene Höhe der Grundvergütung wird in Bezug auf Funktionen und deren Wertigkeit für das Unternehmen regelmäßig anhand externer Vergütungsvergleiche innerhalb und außerhalb der Branche überprüft. Bei der Festlegung der Höhen der festen Vergütung wird darüber hinaus auf eine ausgewogene Struktur im Innenverhältnis geachtet. Im letzten Jahr wurden 226 TEUR Vergütung für vier Mitarbeiter gewährt. Zusätzliche Vergütungsbestandteile wie betriebliche Altersversorgung werden im Rahmen der gesetzlichen Grenzen gewährt.
Streitschlichtung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Kontor Stöwer Asset Management GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
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3. Keine Anlageempfehlungen
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Die Kontor Stöwer Asset Management GmbH weist darauf hin, dass Wertentwicklungen bei Kapitalanlagen in der Vergangenheit keine Garantie für zukünftige Erträge bieten. Der Wert von Kapitalanlagen kann schwanken und wird daher von der Kontor Stöwer Asset Management GmbH nicht garantiert.
4. Hinweise zu genannten Produkten
Sofern auf dieser Webseite Informationen zu einzelnen Produkten veröffentlicht werden, stellen diese weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar, sondern dienen allein der Orientierung und Darstellung von möglichen geschäftlichen Aktivitäten. Diese Produktinformationen stellen ferner keinen Rat oder Empfehlung dar. Vor Abschluss eines in diesen Produktinformationen dargestellten Geschäfts ist auf jeden Fall eine kunden- und produktgerechte Beratung durch Ihren Berater erforderlich. Ausführliche produktspezifische Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen vollständigen Verkaufsprospekt, dem vereinfachten Verkaufsprospekt sowie dem Jahres- und ggf. Halbjahresbericht. Diese Dokumente bilden die allein verbindliche Grundlage für den Kauf von Investmentanteilen. Sie sind kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie bei Zahl- und Informationsstellen erhältlich. Sofern Aussagen zu Chancen und Risiken eines einzelnen Produktes getätigt werden, sind diese nicht als vollständig zu betrachten. In diesem Zusammenhang wird auf den vereinfachten Verkaufsprospekt des jeweiligen Produktes verwiesen. Angegebene Wertentwicklungen wurden nach BVI-Methode, d.h. ohne Ausgabeaufschlag, berechnet. Frühere Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen stellen keinen verlässlichen Indikator für eine künftige Performance dar. Die künftige Wertentwicklung hängt von vielen Faktoren wie der Entwicklung der Kapitalmärkte, den Zinssätzen und der Inflationsrate ab und kann daher nicht vorhergesagt werden. Alle Angaben wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt, dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit. Für die Beratungsleistung erhält der Vermittler eine Vergütung aus dem Ausgabeaufschlag sowie der Verwaltungsvergütung. Detaillierte Informationen stellt der Vermittler oder die Verwaltungsgesellschaft auf Anfrage zur Verfügung.
5. Datenschutz
Siehe Punkt "Datenschutzerklärung" auf der Website www.ks-am.de
6. Einzelwerte
Bei Kommentaren zu Einzelwerten, die wir in öffentlichen Medien publizieren, besteht zudem ein Interessenkonflikt, da diese z.B. Aktien oder Anleihen ggf. auch von Mitarbeitern von Kontor Stöwer Asset Management GmbH, Kunden von Kontor Stöwer Asset Management GmbH und von Kontor Stöwer Asset Management GmbH gemanagten Investmentfonds gehalten werden. Mehr hierzu auch in dem pdf-File "Informationen über Umgang mit Interessenskonflikten".
7. Kontaktaufnahme
Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.
Gerichtsstand ist Trier.
Erklärung zur Nicht-Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 OffenlegungsVO):
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 a Abs. 2 OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 a OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:
Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale - und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen (bzw. Anlageempfehlungen) zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b) OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 b) OffenlegungsVO).
Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken ökologischer, politischer oder sozialer Missstände zu verringern.
Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II):
Die Kontor Stöwer Asset Management GmbH unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben:
Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Ad-hoc-Mitteilungen.
Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.
Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.
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